Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen – Was ist zu beachten

Sie oder Ihr Unternehmen wurden von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit, weil die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € betragen hat oder Sie beispielsweise ausschließlich steuerfreie Leistungen erbringen. Dann könnten folgende Regelungen für Sie von Interesse sein.

 

  Steuertipp-03-2019