Mietsicherheit – Verwertung und Rückgabe nach Mietende

Sie sind Mieter oder Vermieter einer Mietwohnung. Der Mieter hat den Mietvertrag ordentlich zum 31.12.2017 gekündigt. Zu Beginn des Mietverhältnisses hat er dem Vermieter eine Barkaution als Mietsicherheit übergeben. Sechs Monate nachdem er die Wohnung ordnungsgemäß geräumt und an den Vermieter zurückgegeben hat, verlangt der Mieter im Juli 2018 vom Vermieter die Rückgabe der Mietsicherheit. Der Vermieter lehnt dies ab. Im Jahr 2017 hat es in der Mietwohnung einen Wasserschaden gegeben, weswegen der Mieter die Miete für die Dauer der Nutzungsbeeinträchtigung gemindert hat. Der Vermieter hält die Minderung für nicht gerechtfertigt.

 

   Rechts-Hinweis-BAN-09-2018