Steuern sparen durch Holding-Struktur

Nach derzeitigem Steuerrecht werden Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % und Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen im Privatvermögen nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % besteuert. Will der Gesellschafter den Veräußerungsgewinn jedoch investiert halten, ist die steuerliche Belastung wesentlich geringer, wenn er die Anteile nicht unmittelbar im Privatvermögen hält, sondern mittelbar über eine ihm gehörende weitere Kapitalgesellschaft (persönliche Holding-Struktur).

 

  Special-BAN-04-2018