Das Berliner Testament – eine Gestaltungsoptimierung

Eine bei Ehegatten beliebte Gestaltung des Nachlasses ist die Absicherung des überlebenden Ehegatten durch ein sogenanntes Berliner Testament. Hier setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Erben ein. Nach dem Tode des länger Lebenden sollen dann die Kinder erben. Die Beliebtheit dieser Testamentsform ist ungebrochen. Allerdings hat diese Gestaltungsvariante zwei Schwachstellen. Zum einen können Pflichtteilsansprüche die geplante Absicherung des überlebenden Ehegatten bedrohen. Zum anderen bleiben bei der Erbschaftsteuer bestehende Freibeträge ungenutzt.

 

Rechts-Hinweis 11 2019