Minijobs – Gefahr des Phantomlohns

Minijobber sind aus unserer Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. In der Praxis wird die Beschäftigung von Minijobbern allerdings ganz unterschiedlich gelebt. So gibt es Arbeitgeber, die – gerade mit Minijobbern – gar keine schriftlichen Verträge schließen. Man einigt sich mit dem Arbeitnehmer per Handschlag auf den Stundenlohn und beginnt mit der Beschäftigung.
Aber auch in den Fällen, in denen schriftliche Verträge geschlossen werden, finden sich die unterschiedlichsten Spielarten. Von Verträgen, in denen minutiös alle denkbaren Umstände geregelt sind, bis zu Ein-Seiten-Verträgen, in denen nur die Basisfakten behandelt werden, ist alles denkbar.

Special 09 2019