Mitarbeiter – Beteiligung

Sie sind Gesellschafter und möchten gerne einen bewährten Mitarbeiter längerfristig binden, indem Sie ihm Gesellschaftsanteile an dem Unternehmen übertragen. In diesem Zusammenhang fragen Sie sich, wie man dennoch sicherstellen kann, dass Geschäftsgeheimnisse nicht in falsche Hände geraten und Sie künftig nicht in Ihrer Entscheidungsfindung behindert werden. Außerdem gilt es eine Regelung für diese Gesellschaftsanteile für den Fall zu finden, dass der beteiligte Mitarbeiter verstirbt oder in Ruhestand geht oder zum Wettbewerber wechselt.

 

  Rechts-Hinweis-BAN-07-2018