Vorsicht bei der Herausgabe von Gutscheinen

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses schenkt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer als Dankeschön für besondere Leistungen mehrere Gutscheine jeweils im Wert von Euro 44.

Der Arbeitgeber hatte die Gutscheine im Vorhinein beim Kauf bezahlt. Die Gutscheine sind weder personengebunden noch gibt es eine Beschränkung zur Einlösung. Der Arbeitgeber weist seinen Arbeitnehmer lediglich darauf hin, dass eine Lohnsteuerfreiheit nur eintrete, wenn monatlich maximal ein Gutschein im Wert von Euro 44 eingelöst werde. Zur Überwachung der Freigrenze ist der Arbeitnehmer angehalten.

 

   Steuertipp-BAN-10-2018